Verzinsung der Altersguthaben

Ab 2024 werden die Altersguthaben der Versicherten nicht mehr pauschal für alle Anschlüsse gleich verzinst.

Neu hängt die Verzinsung der Versichertenguthaben von der erzielten Jahresperformance sowie vom Deckungsgrad des individuellen Vorsorgewerkes (= Anschluss einer Firma) ab. 

Liegt der individuelle Deckungsgrad über 100 %, werden die erwirtschafteten Überschüsse primär zur Verzinsung der Altersguthaben verwendet. 

Bei einem Deckungsgrad von unter 100 % wird weniger verzinst, dafür wird ein grösserer Teil den Reserven des Vorsorgewerkes zugewiesen, um den individuellen Deckungsgrad des Vorsorgewerkes zu stärken. 

Ziel ist eine individuellere Verzinsung, die sich an der finanziellen Situation des Vorsorgewerkes orientiert. Das neue Modell ist transparent und nachvollziehbar.