Verzinsung der Altersguthaben

Ab 2024 werden die Altersguthaben der Versicherten nicht mehr pauschal für alle Anschlüsse gleich verzinst.

Neu hängt die Verzinsung der Versichertenguthaben von der erzielten Jahresperformance sowie vom Deckungsgrad des individuellen Vorsorgewerkes (=Anschluss einer Firma) ab.